# Geltungsbereich
- Anwendungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen
re_wards
Hintere Gasse 164, 39049 Pfitsch, Italien
(nachfolgend „re_wards“)
und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Hotel“, „Kunde“ oder „Hotelpartner“).
re_wards und der Hotelpartner werden gemeinsam als „Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von re_wards im Zusammenhang mit der Bereitstellung der cloudbasierten re_wards Plattform einschließlich sämtlicher Softwaremodule, Anwendungen, Schnittstellen, Supportleistungen sowie weiterer vereinbarter Leistungen.
- Unternehmergeschäft (B2B)
Die Leistungen von re_wards richten sich ausschließlich an Unternehmer, Beherbergungsbetriebe sowie juristische Personen.
Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
- Vertragsbestandteile
Bestandteile des Vertrags sind in folgender Reihenfolge:
1. Individuelle Vereinbarungen
2. Das Auftragsformular bzw. Angebot
3. Diese Geschäftsbedingungen
4. Das Service Level Agreement (SLA), sofern vereinbart
5. Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA), sofern erforderlich
Bei Widersprüchen gilt die jeweils höherrangige Regelung.
- Abweichende Bedingungen
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Hotelpartners finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn re_wards diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn re_wards ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
- Änderungen
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Elektronisch geschlossene Verträge sowie elektronische Signaturen gelten als wirksam, soweit gesetzlich zulässig.
- Gesetzliche Vorschriften
Soweit diese Geschäftsbedingungen keine besonderen Regelungen enthalten, gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften des italienischen Rechts.
# Definitionen
Zur besseren Verständlichkeit gelten innerhalb dieser Geschäftsbedingungen die folgenden Begriffsbestimmungen.
Administrator: Vom Hotel benannte Person mit erweiterten Zugriffsrechten auf die Plattform.
API: Programmierschnittstelle zur automatisierten Kommunikation zwischen der re_wards Plattform und Drittsystemen.
App: Die von re_wards bereitgestellte Anwendung für Mitglieder des jeweiligen Treueprogramms.
Cashback: Vom Hotel definierter Treuevorteil, der Mitgliedern gemäß den jeweiligen Programmregeln gutgeschrieben werden kann.
Dashboard: Der geschützte Administrationsbereich der Plattform.
Endnutzer: Natürliche Person, die am Treueprogramm des Hotels teilnimmt.
Gast: Natürliche Person, welche Leistungen des Hotels in Anspruch nimmt.
Hotel: Der jeweilige Vertragspartner von re_wards.
Hotelprogramm: Das individuelle Treueprogramm eines Hotels, welches auf der re_wards Plattform betrieben wird.
Mitglied: Registrierter Teilnehmer eines Hotelprogramms.
Onboarding: Die technische und organisatorische Einrichtung der Plattform einschließlich der erstmaligen Konfiguration.
Plattform: Die cloudbasierte Loyalty-Plattform von re_wards einschließlich Dashboard, App, APIs, Schnittstellen, Hosting, Datenbank und sämtlicher bereitgestellter Funktionen.
PMS: Ein Property-Management-System oder vergleichbares Hotelverwaltungssystem.
Prämien: Vom Hotel definierte Leistungen oder Vorteile, die Mitgliedern im Rahmen des Treueprogramms angeboten werden.
Software: Sämtliche Anwendungen, Module, Komponenten und Funktionen, welche durch re_wards bereitgestellt werden.
Support: Die Unterstützung des Hotelpartners durch re_wards gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang.
Treueprogramm: Das vom Hotel über die re_wards Plattform betriebene digitale Kundenbindungsprogramm.
Update: Eine Fehlerbehebung, Sicherheitsaktualisierung oder funktionale Weiterentwicklung der Plattform.
# Vertragsschluss
- Angebot
Angebote von re_wards sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch
* die Unterzeichnung eines Angebots oder Auftragsformulars,
* die elektronische Annahme eines Angebots,
* die digitale Unterzeichnung oder
* eine sonstige schriftliche Annahme durch den Hotelpartner,
sowie die anschließende Annahme durch re_wards.
- Leistungsbeginn
Die Leistungserbringung beginnt grundsätzlich nach Vertragsschluss und nach Vorliegen aller für das Onboarding erforderlichen Informationen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Go-Live-Termin besteht nur, sofern dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Elektronische Kommunikation
Die Parteien erkennen die Kommunikation per E-Mail sowie über elektronische Signaturdienste als rechtsverbindlich an, soweit gesetzlich zulässig.
# Vertragsgegenstand
- Leistungsgegenstand
re_wards stellt dem Hotel eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Verfügung. Die Plattform dient der Verwaltung und Durchführung digitaler Treueprogramme für Hotelgäste.
- Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Auftragsformular. Je nach gebuchtem Leistungsumfang kann die Plattform insbesondere folgende Funktionen umfassen:
* Verwaltung von Mitgliedern
* Verwaltung von Punkten und Cashback
* Prämienverwaltung
* Benutzer- und Rollenverwaltung
* Reporting und Statistiken
* Gästeportal
* Mobile App
* API-Schnittstellen
* PMS-Integrationen
* Hosting
* Datensicherung
* Softwareupdates
* Fehlerbehebungen
* Standardsupport
- SaaS-Modell
Die Software wird ausschließlich als cloudbasierte Anwendung bereitgestellt. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine Installation auf Systemen des Hotelpartners ist nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Produktweiterentwicklung
re_wards entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter. Zur Verbesserung von Sicherheit, Stabilität, Benutzerfreundlichkeit oder Funktionsumfang ist re_wards berechtigt, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, sofern die vertragswesentlichen Funktionen der Plattform nicht erheblich beeinträchtigt werden.
- Kein wirtschaftlicher Erfolg geschuldet
re_wards schuldet ausschließlich die vertragsgemäße Bereitstellung der vereinbarten Plattform. Insbesondere wird kein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg geschuldet, wie etwa eine bestimmte Anzahl an Registrierungen, Direktbuchungen, Wiederbuchungen, Umsatzsteigerungen, Mitgliederzahlen oder Prämieneinlösungen.
- Nicht geschuldete Leistungen
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, sind insbesondere folgende Leistungen nicht Bestandteil des Vertrags:
* Individualentwicklungen
* kundenspezifische Programmierungen
* Vor-Ort-Einsätze
* Datenmigrationen außerhalb des vereinbarten Umfangs
* individuelle Beratungsleistungen
* Marketingkampagnen
* grafische Gestaltung
* Content-Erstellung
* Leistungen Dritter
* Schulungen außerhalb des vereinbarten Onboardings
* rechtliche oder steuerliche Beratung
# Onboarding und Implementierung
- Ziel des Onboardings
Nach Vertragsschluss unterstützt re_wards den Hotelpartner bei der erstmaligen Einrichtung der Plattform. Ziel des Onboardings ist die betriebsbereite Bereitstellung der vereinbarten Funktionen entsprechend dem gebuchten Leistungsumfang.
- Leistungsumfang des Onboardings
Soweit nicht abweichend vereinbart, umfasst das Onboarding insbesondere:
* Einrichtung des Hotelprogramms
* Grundeinstellungen der Plattform
* Anlage administrativer Benutzer
* Konfiguration der wichtigsten Programmeinstellungen
* Unterstützung bei der Einbindung vorhandener Systeme
* Einrichtung vereinbarter Schnittstellen
* Standardschulung per Videokonferenz oder vergleichbarem Fernsupport
* Unterstützung bis zum produktiven Start (Go-Live)
- Mitwirkungspflichten während des Onboardings
Der Hotelpartner verpflichtet sich, sämtliche für die Einrichtung erforderlichen Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:
* Stammdaten des Hotels
* Ansprechpartner
* Zugangsdaten zu Drittanbietern, soweit erforderlich
* Informationen zu bestehenden PMS-Systemen
* Logos, Bilder und Inhalte, soweit Bestandteil der Einrichtung
* Informationen über das gewünschte Treueprogramm
* Freigaben und Rückmeldungen innerhalb angemessener Fristen
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.
- Go-Live
Das Onboarding gilt als abgeschlossen, sobald
* die Plattform produktiv genutzt werden kann,
* der Hotelpartner den produktiven Betrieb freigibt oder
* der Hotelpartner die Plattform produktiv nutzt.
Nach dem Go-Live gelten die vereinbarten Support- und Serviceleistungen.
# Schnittstellen und Drittanbieter
- Allgemeines
Die Plattform kann mit Softwarelösungen Dritter verbunden werden. Hierzu gehören insbesondere Property-Management-Systeme (PMS), Channel Manager, Buchungssysteme, Zahlungsdienstleister sowie weitere technische Systeme.
- Drittanbieter
Die Funktionsfähigkeit einzelner Integrationen hängt von den jeweiligen Drittanbietern ab. re_wards hat keinen Einfluss auf
* Änderungen von APIs,
* Änderungen technischer Voraussetzungen,
* Einschränkungen,
* Preisanpassungen,
* Produktänderungen oder
* die Einstellung einzelner Dienste
durch Drittanbieter.
- Keine Gewähr für Drittleistungen
Leistungen, Produkte und Dienste Dritter sind nicht Bestandteil der Leistungen von re_wards. Für deren Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Weiterentwicklung übernimmt re_wards keine Gewähr.
- Änderungen an Schnittstellen
Soweit technische Änderungen zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit erforderlich sind, ist re_wards berechtigt, Schnittstellen entsprechend anzupassen. Hierdurch entstehende wesentliche Mehrleistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotelpartner erbracht.
- Kosten Dritter
Lizenzgebühren, Nutzungskosten oder sonstige Entgelte von Drittanbietern sind nicht Bestandteil der Vergütung von re_wards, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
# Mitwirkungspflichten des Hotelpartners
- Allgemeine Mitwirkung
Der Hotelpartner verpflichtet sich, sämtliche Mitwirkungshandlungen vorzunehmen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
- Ansprechpartner
Der Hotelpartner benennt mindestens einen fachlichen sowie einen technischen Ansprechpartner. Änderungen der Ansprechpartner sind re_wards unverzüglich mitzuteilen.
- Datenbereitstellung
Der Hotelpartner stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere:
* Hotelinformationen
* Inhalte
* Bilder
* Prämien
* Punktewerte
* Cashback-Regeln
* PMS-Daten
* Benutzerinformationen
- Rechtmäßigkeit der Daten
Der Hotelpartner gewährleistet, dass sämtliche an re_wards übermittelten Daten rechtmäßig erhoben wurden und verarbeitet werden dürfen. Insbesondere stellt der Hotelpartner sicher, dass erforderliche Einwilligungen seiner Gäste vorliegen oder eine andere geeignete Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung besteht.
- Änderungen
Änderungen an
* PMS-Systemen,
* APIs,
* Hotelstammdaten,
* Ansprechpartnern,
* Domains,
* E-Mail-Adressen oder
* sonstigen technischen Voraussetzungen
sind re_wards unverzüglich mitzuteilen.
- Zugangsdaten
Der Hotelpartner ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Zugänge dürfen ausschließlich autorisierten Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden.
- Schulung der Mitarbeiter
Der Hotelpartner stellt sicher, dass seine Mitarbeiter die Plattform ausschließlich entsprechend der bereitgestellten Dokumentation sowie den Schulungsunterlagen verwenden.
# Nutzungsrechte
- Einräumung der Nutzungsrechte
Für die Dauer der Vertragslaufzeit erhält der Hotelpartner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform im vereinbarten Umfang.
- Zweckbindung
Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich für den eigenen Geschäftsbetrieb des Hotelpartners zulässig. Eine Nutzung zugunsten Dritter oder der Betrieb als Service für andere Unternehmen ist unzulässig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Beschränkungen
Der Hotelpartner ist insbesondere nicht berechtigt,
* die Software zu vervielfältigen,
* zu vermieten,
* zu verkaufen,
* unterzulizenzieren,
* öffentlich zugänglich zu machen,
* zu dekompilieren,
* zurückzuentwickeln (Reverse Engineering),
* Quellcode abzuleiten oder
* technische Schutzmaßnahmen zu umgehen,
soweit dies gesetzlich nicht zwingend zulässig ist.
- Administratorenkonten
Der Hotelpartner ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über seine Administratorenkonten erfolgen.
# Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an der Plattform verbleiben ausschließlich bei re_wards beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Dies gilt insbesondere für
* Software,
* Quellcode,
* Datenbanken,
* Algorithmen,
* Benutzeroberflächen,
* Designs,
* Marken,
* Logos,
* Dokumentationen,
* Konzepte,
* Auswertungen und
* sonstige Inhalte.
Durch den Vertrag werden keinerlei Eigentumsrechte übertragen.
# Inhalte des Hotelpartners
- Eigentum
Alle vom Hotelpartner bereitgestellten Inhalte bleiben dessen Eigentum. Hierzu gehören insbesondere:
* Logos
* Bilder
* Texte
* Prämien
* Hotelinformationen
* Marken
* Werbematerialien
- Nutzungsrecht
Der Hotelpartner räumt re_wards für die Dauer des Vertrags ein einfaches Nutzungsrecht an den bereitgestellten Inhalten ein, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
- Verantwortung
Der Hotelpartner gewährleistet, dass die bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und rechtmäßig verwendet werden dürfen. Der Hotelpartner stellt re_wards von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Bereitstellung solcher Inhalte beruhen.
# Referenznutzung
re_wards ist berechtigt, den Hotelpartner während der Vertragslaufzeit als Referenzkunden zu nennen. Hierzu dürfen insbesondere
* der Hotelname,
* das Unternehmenslogo,
* die Internetseite sowie
* eine kurze Beschreibung der Zusammenarbeit
für Marketing- und Vertriebszwecke verwendet werden. Weitergehende Veröffentlichungen, insbesondere ausführliche Fallstudien oder gemeinsame Pressemitteilungen, erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotelpartner. Der Hotelpartner kann der Referenznutzung aus berechtigtem Grund jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
# Hosting, Betrieb und Datensicherheit
- Cloudbetrieb
Die re_wards Plattform wird als cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) betrieben. Der Zugriff erfolgt über das Internet. Eine Installation auf den Systemen des Hotelpartners ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrags, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Hosting
re_wards betreibt die Plattform entweder selbst oder über sorgfältig ausgewählte Hosting- und Cloud-Dienstleister. re_wards ist berechtigt, Hosting-Dienstleister jederzeit auszutauschen, sofern dadurch keine wesentliche Verschlechterung der vertraglich vereinbarten Leistungen eintritt.
- Datensicherung
re_wards führt regelmäßige Datensicherungen der Plattform durch, soweit dies für den sicheren Betrieb erforderlich ist. Die Datensicherungen dienen der Wiederherstellung des Systems im Fehlerfall und stellen keine Archivierungslösung für den Hotelpartner dar. Der Hotelpartner bleibt für die Aufbewahrung eigener Unterlagen verantwortlich, soweit gesetzlich erforderlich.
-Sicherheitsmaßnahmen
re_wards setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Plattform vor unbefugtem Zugriff, Datenverlust und sonstigen Sicherheitsrisiken zu schützen. Hierzu können insbesondere gehören:
* verschlüsselte Datenübertragung,
* rollenbasierte Zugriffsrechte,
* Zugriffskontrollen,
* regelmäßige Sicherheitsupdates,
* Systemüberwachung,
* Firewall- und Netzwerkschutz,
* Sicherheitsprotokollierung sowie
* regelmäßige Datensicherungen.
Art und Umfang der Maßnahmen können entsprechend dem Stand der Technik weiterentwickelt werden.
- Sicherheitsvorfälle
Werden erhebliche Sicherheitsvorfälle festgestellt, wird re_wards angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen und zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs ergreifen. Soweit gesetzlich erforderlich oder vertraglich vereinbart, informiert re_wards den Hotelpartner über sicherheitsrelevante Vorfälle.
# Service Level Agreement (SLA)
- Zielverfügbarkeit
re_wards strebt für die Plattform eine durchschnittliche technische Verfügbarkeit von 99 % pro Kalendermonat an. Die Zielverfügbarkeit stellt keinen garantierten Mindestwert dar, sondern beschreibt den angestrebten Betriebsstandard.
- Nicht berücksichtigte Zeiten
Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben insbesondere unberücksichtigt:
* angekündigte Wartungsarbeiten,
* Notfallwartungen,
* Ausfälle von Drittanbietern,
* Ausfälle von Internetverbindungen außerhalb des Einflussbereichs von re_wards,
* höhere Gewalt,
* Angriffe auf die Systeme,
* Störungen durch den Hotelpartner oder dessen Dienstleister.
- Wartungsfenster
Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Soweit möglich informiert re_wards den Hotelpartner vorab über geplante Wartungsarbeiten. In dringenden Fällen können Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.
- Fehlerklassen
Zur Priorisierung eingehender Störungsmeldungen werden Fehler grundsätzlich wie folgt eingestuft:
Priorität 1 – Kritisch. Die Plattform oder wesentliche Kernfunktionen sind vollständig ausgefallen.
Priorität 2 – Hoch. Wesentliche Funktionen sind erheblich eingeschränkt.
Priorität 3 – Mittel. Einzelne Funktionen sind eingeschränkt, der Betrieb ist jedoch weiterhin möglich.
Priorität 4 – Niedrig. Kosmetische Fehler, Darstellungsprobleme oder allgemeine Verbesserungsvorschläge.
- Reaktionszeiten
re_wards bemüht sich um folgende Reaktionszeiten während der Supportzeiten:
Priorität 1: innerhalb eines Werktages
Priorität 2: innerhalb von zwei Werktagen
Priorität 3: innerhalb von fünf Werktagen
Priorität 4: im Rahmen der regulären Produktplanung
Die Reaktionszeit beschreibt den Beginn der Bearbeitung und nicht die vollständige Behebung der Störung.
# Support
- Supportumfang
Während der Vertragslaufzeit stellt re_wards den vereinbarten Standardsupport zur Verfügung. Der Support umfasst insbesondere:
* technische Unterstützung,
* Fehleranalyse,
* Hilfestellung bei der Nutzung,
* Unterstützung bei allgemeinen Fragen zur Plattform.
- Supportkanäle
Der Support kann insbesondere über folgende Kanäle erfolgen:
* E-Mail,
* Telefon,
* Chat,
* Videokonferenz.
re_wards ist berechtigt, einzelne Supportkanäle anzupassen oder durch gleichwertige Kommunikationswege zu ersetzen.
- Supportzeiten
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt der Standardsupport an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten. Gesetzliche Feiertage am Sitz von re_wards bleiben unberücksichtigt.
- Nicht vom Support umfasst
Nicht Bestandteil des Standardsupports sind insbesondere:
* Individualentwicklungen,
* individuelle Schulungen,
* Datenkorrekturen,
* Vor-Ort-Einsätze,
* Beratungsleistungen,
* Support für Drittanbieterprodukte,
* Fehler, die durch den Hotelpartner oder Dritte verursacht wurden.
Diese Leistungen können gesondert vereinbart und vergütet werden.
# Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftragsformular. Sie kann insbesondere bestehen aus:
* einer einmaligen Einrichtungsgebühr,
* einer jährlichen Lizenzgebühr,
* optionalen Zusatzleistungen,
* individuellen Projektleistungen.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Fälligkeit
Die vereinbarten Lizenzgebühren sind jeweils im Voraus fällig. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Zahlungsverzug
Gerät der Hotelpartner in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen nach italienischem Recht. re_wards ist berechtigt, Verzugszinsen sowie weitere gesetzlich zulässige Kosten geltend zu machen.
- Leistungsverweigerungsrecht
Befindet sich der Hotelpartner trotz Mahnung in erheblichem Zahlungsverzug, ist re_wards berechtigt, den Zugang zur Plattform nach vorheriger Ankündigung ganz oder teilweise vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht des Hotelpartners bleibt hiervon unberührt. Nach vollständigem Zahlungsausgleich wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
- Preisanpassungen
re_wards ist berechtigt, die Vergütung jeweils zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anzupassen. Der Hotelpartner wird über eine geplante Preisanpassung vor der automatischen Vertragsverlängerung in Textform informiert. Die angepasste Vergütung gilt ausschließlich für die jeweils neue Vertragslaufzeit. Preisanpassungen können insbesondere aufgrund gestiegener Personal-, Infrastruktur-, Lizenz-, Hosting-, Betriebs- oder Entwicklungskosten, technischer Weiterentwicklungen, gesetzlicher Änderungen oder einer allgemeinen Kostenentwicklung erfolgen. Widerspricht der Hotelpartner der Preisanpassung, kann er den Vertrag bis zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, gilt die angepasste Vergütung für die neue Vertragslaufzeit als vereinbart.
# Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Verantwortlichkeit
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), den italienischen Datenschutzkodex (D.Lgs. 196/2003 in der jeweils geltenden Fassung) sowie sonstige einschlägige gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Jede Partei ist für die von ihr durchgeführten Verarbeitungsvorgänge eigenständig verantwortlich, sofern gesetzlich oder vertraglich nichts anderes vorgesehen ist.
- Rollen der Parteien
Der Hotelpartner ist insbesondere Verantwortlicher für:
* die Erhebung personenbezogener Daten seiner Gäste,
* Buchungen,
* Aufenthalte,
* Rechnungen,
* Marketingmaßnahmen des Hotels,
* die Rechtmäßigkeit der übermittelten Daten.
re_wards ist insbesondere Verantwortlicher für:
* den Betrieb der Plattform,
* die Verwaltung von Mitgliederkonten,
* die technische Bereitstellung der Software,
* die Durchführung des digitalen Treueprogramms gemäß den jeweils geltenden Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweisen.
Soweit re_wards personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Hotelpartners verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) ab.
- Datenschutzrechtliche Rollen und Auftragsverarbeitung
Die Parteien erkennen an, dass die datenschutzrechtliche Rollenverteilung von der jeweiligen Verarbeitungstätigkeit abhängt. Soweit re_wards personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Hotelpartners verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser ist Bestandteil der vertraglichen Zusammenarbeit. Soweit re_wards personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, erfolgt dies in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit entsprechend den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen. Die Parteien verpflichten sich, bei der datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichten angemessen zu unterstützen.
- Unterauftragsverarbeiter
re_wards ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter wird dem Hotelpartner auf Anfrage oder über eine geeignete Informationsplattform zur Verfügung gestellt.
- Internationale Datenübermittlung
Soweit personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen. Hierzu können insbesondere Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission oder Standardvertragsklauseln eingesetzt werden.
- Datensicherheit
re_wards verpflichtet sich zur Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen entsprechend Art. 32 DSGVO. Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und entsprechend dem Stand der Technik weiterentwickelt.
#Vertraulichkeit
- Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:
* Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
* Preisvereinbarungen,
* technische Informationen,
* Quellcodes,
* Dokumentationen,
* Geschäftsstrategien,
* Kundenlisten,
* Finanzinformationen,
* Sicherheitskonzepte,
* sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.
- Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
* die öffentlich bekannt sind oder werden,
* die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
* die von Dritten rechtmäßig offenbart wurden,
* deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Dauer
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht während der gesamten Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Vertragsende fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben hiervon unberührt.
# Vertragslaufzeit
- Vertragsbeginn
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Auftragsformular vereinbarten Leistungsbeginn.
- Mindestlaufzeit
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit zwölf Monate.
- Automatische Verlängerung
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Kündigungsfrist
Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.
# Außerordentliche Kündigung
- Wichtiger Grund
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
* eine Partei wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
* trotz angemessener Fristsetzung keine Abhilfe erfolgt,
* ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird,
* schwerwiegende Datenschutz- oder Compliance-Verstöße vorliegen,
* die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar wird.
- Sperrung statt Kündigung
Soweit angemessen, kann re_wards anstelle einer sofortigen Kündigung zunächst einzelne Leistungen vorübergehend sperren oder aussetzen.
# Vertragsende und Datenexport
- Zugriff nach Vertragsende
Nach Vertragsende kann re_wards dem Hotelpartner für einen angemessenen Zeitraum den Zugriff auf seine Daten zum Zwecke des Exports ermöglichen. Ein Anspruch auf eine dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.
- Datenexport
Der Hotelpartner kann während dieses Zeitraums die ihm gehörenden Daten in einem üblichen elektronischen Format exportieren, soweit dies technisch möglich ist. Weitergehende Migrationsleistungen oder individuelle Datenaufbereitungen sind nicht geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Löschung
Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder vereinbarter Bereitstellungsfristen ist re_wards berechtigt, die Daten des Hotelpartners zu löschen oder zu anonymisieren. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
- Fortbestehende Verpflichtungen
Bestimmungen über Datenschutz, Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Haftung sowie sonstige Regelungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus gelten sollen, bleiben auch nach Vertragsbeendigung wirksam.
# Gewährleistung
- Allgemeines
re_wards gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen entsprechend der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung bereitgestellt wird. Aufgrund der Komplexität moderner Software kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass die Plattform jederzeit vollständig fehlerfrei oder ohne Unterbrechung betrieben werden kann.
- Mängelanzeige
Der Hotelpartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach deren Feststellung in Textform an re_wards zu melden. Die Mängelanzeige soll eine möglichst genaue Beschreibung des Fehlers sowie Angaben zu dessen Auswirkungen enthalten.
- Nachbesserung
Bei berechtigten Mängeln wird re_wards innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl
* den Mangel beseitigen,
* eine Umgehungslösung (Workaround) bereitstellen oder
* eine gleichwertige Ersatzlösung anbieten.
Mehrfache Nachbesserungsversuche sind zulässig, soweit dies dem Hotelpartner zumutbar ist.
- Ausschluss der Gewährleistung
Eine Gewährleistung besteht insbesondere nicht für Mängel oder Einschränkungen, die verursacht werden durch
* unsachgemäße Nutzung der Plattform,
* Änderungen durch den Hotelpartner oder Dritte,
* nicht unterstützte Software oder Hardware,
* Ausfälle von Drittanbietern,
* Störungen der Internetverbindung,
* höhere Gewalt,
* Fehlbedienungen,
* nicht freigegebene Schnittstellen oder Integrationen.
- Beta-Funktionen
re_wards kann dem Hotelpartner neue oder experimentelle Funktionen ("Beta-Funktionen") zur Verfügung stellen. Beta-Funktionen dienen ausschließlich Testzwecken und können jederzeit geändert, eingeschränkt oder eingestellt werden. Für Beta-Funktionen gelten keine zugesicherten Eigenschaften oder Service Levels.
# Haftung
- Unbeschränkte Haftung
re_wards haftet unbeschränkt
* bei Vorsatz,
* bei grober Fahrlässigkeit,
* bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
* soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
- Wesentliche Vertragspflichten
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet re_wards ausschließlich für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Als wesentliche Vertragspflichten gelten diejenigen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
- Haftungsobergrenze
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von re_wards – mit Ausnahme der Fälle unbeschränkter Haftung – auf die vom Hotelpartner in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses tatsächlich gezahlten Vergütungen begrenzt. Hat das Vertragsverhältnis weniger als zwölf Monate bestanden, gilt die bis dahin gezahlte Vergütung als Haftungsobergrenze.
-Mittelbare Schäden
Soweit gesetzlich zulässig, haftet re_wards nicht für
* entgangenen Gewinn,
* mittelbare Schäden,
* Folgeschäden,
* Produktionsausfälle,
* Umsatzeinbußen,
* Reputationsschäden,
* entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder
* Datenverluste, soweit diese durch angemessene Datensicherungen vermeidbar gewesen wären.
- Drittanbieter
re_wards haftet nicht für Leistungen oder Pflichtverletzungen von Drittanbietern. Dies gilt insbesondere für
* PMS-Systeme,
* Zahlungsdienstleister,
* Hostinganbieter,
* Cloud-Dienste,
* Internetprovider,
* Schnittstellen Dritter,
* Kommunikationsdienste.
- Mitverschulden
Ein Mitverschulden des Hotelpartners ist bei der Bemessung eines etwaigen Schadensersatzanspruchs angemessen zu berücksichtigen.
# Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere
* Naturkatastrophen,
* Überschwemmungen,
* Erdbeben,
* Pandemien,
* Epidemien,
* Krieg,
* Terroranschläge,
* innere Unruhen,
* Streiks außerhalb des Einflussbereichs der Parteien,
* behördliche Maßnahmen,
* Stromausfälle,
* Cyberangriffe,
* Ausfälle zentraler Telekommunikations- oder Cloud-Infrastrukturen.
- Informationspflicht
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Beginn und voraussichtliche Dauer des Ereignisses.
- Vertragsfortsetzung
Die Parteien werden sich bemühen, die Auswirkungen des Ereignisses möglichst gering zu halten. Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
# Änderungen der Plattform
- Weiterentwicklung
re_wards entwickelt die Plattform kontinuierlich weiter. Hierzu können insbesondere gehören
* neue Funktionen,
* Sicherheitsverbesserungen,
* Optimierungen,
* Designanpassungen,
* technische Modernisierungen,
* neue Schnittstellen.
- Änderungen bestehender Funktionen
re_wards ist berechtigt, bestehende Funktionen anzupassen, soweit
* die Funktionsfähigkeit verbessert wird,
* gesetzliche Anforderungen dies erfordern,
* Sicherheitsgründe vorliegen oder
* die Änderungen für den Hotelpartner zumutbar sind.
- Einstellung einzelner Funktionen
Einzelne Funktionen dürfen eingestellt werden, sofern die wesentlichen Vertragsfunktionen insgesamt erhalten bleiben. Soweit möglich wird re_wards den Hotelpartner hierüber rechtzeitig informieren.
# Änderungen dieser Geschäftsbedingungen
- Änderungsrecht
re_wards ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit hierfür ein berechtigter Grund besteht. Ein berechtigter Grund liegt insbesondere vor bei:
* gesetzlichen Änderungen,
* Änderungen der Rechtsprechung,
* technischen Weiterentwicklungen,
* Änderungen der Plattform oder des Leistungsumfangs,
* Sicherheitsanforderungen,
* organisatorischen Änderungen oder
* sonstigen Umständen, die eine Anpassung dieser Geschäftsbedingungen erforderlich machen.
- Information
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Hotelpartner rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
- Inkrafttreten
Sofern gesetzlich nichts Abweichendes vorgeschrieben ist, gelten Änderungen dieser Geschäftsbedingungen jeweils ab Beginn der nächsten Vertragslaufzeit.
# Schlussbestimmungen
- Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Italien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Bozen (Italien).
- Abtretung
Der Hotelpartner ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von re_wards auf Dritte zu übertragen. Gesetzliche Abtretungsverbote bleiben unberührt.
- Aufrechnung
Der Hotelpartner ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von re_wards ausdrücklich anerkannt wurden.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
- Rangfolge der Vertragsdokumente
Im Falle von Widersprüchen zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge:
1. Individuelle schriftliche Vereinbarungen
2. Auftragsformular bzw. Angebot
3. Service Level Agreement (SLA)
4. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA)
5. Diese Geschäftsbedingungen
- Schrift- und Textform
Soweit in diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, genügt für Erklärungen nach diesem Vertrag die Textform. Dies gilt auch für die elektronische Kommunikation per E-Mail oder über anerkannte elektronische Signaturdienste, soweit gesetzlich zulässig.
- Gesamte Vereinbarung
Diese Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Auftragsformular, dem Service Level Agreement, dem Auftragsverarbeitungsvertrag sowie etwaigen individualvertraglichen Vereinbarungen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Stand: 15.05.2025